Strittmatter Partner AG

Der Gestaltungsplan
das reglementarische Instrument

Geltungsbereich

Das Gestaltungsplangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Berg, zwischen der Hauptstrasse und den Bahngeleisen. Er stösst westlich auf einer Länge von ca. 280 m an die Hauptstrasse an, beginnt südlich hinter der ersten Bautiefe der Bahnhofstrasse und endet nördlich bei der Garage Lüthi. An der Südostecke stösst er an den Weiherweg, eine gekieste Strasse, die beim Bahn-hofweiher endet. Östlich des Perimeters befindet sich eine Landschafts-schutzzone sowie der Bahnhofweiher Süd. Nördlich grenzt das Beizugsgebiet an die Landwirtschaftszone.
Damit umfasst der Perimeter die Grundstücke Nrn. 302 und 304 der Brauchli Ziegelei AG und Nrn. 1119 und 1120 der Auto Lüthi GmbH.

Planungsziele

Durch den Gestaltungsplan soll eine qualitativ hochwertige Arealüberbauung ermöglicht werden. Neben der Sicherung der ortsbaulichen und architektonischen Qualität kommt der Freiraum- und Siedlungsrandgestaltung eine wichtige Bedeutung zu. Die Bebauung soll einen eigenständigen Charakter haben, aber den ortsbaulichen Bezug zur Gemeinde Berg aufnehmen. Die Integration der prägenden Ziegeleibauten in das neue Quartier ist eine weitere wichtige Prämisse. Zudem soll das Areal der Öffentlichkeit zugänglich sein und mit einem dichten Langsamverkehrsnetz durchsetzt sein.

Zonenplan & Baureglement

Die rechtskräftige Ortsplanung von Berg wurde zuletzt am 27.11.2009 (Beschluss-Nr. 84) angepasst. Die Ortsplanung wurde komplett revidiert. Zonenplan und Baureglement wurden am 10. Januar 2020 an der Gemeindeversammlung von den Stimmberechtigten angenommen. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan liegt der westliche Bereich des Geltungsbereichs in der Gewerbezone und der östliche Bereich in der dreigeschossigen Wohnzone.

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